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Gesetze & Beiträge



Kindergartengesetz - Buchungsstunden - Elternbeiträge  

      

BayKiBiG: Das Bayerische Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz


Seit 01.09.2006 gilt das neue Bayerische Kindergartengesetz im ganzen Umfang. 
Sein voller Titel lautet: "Bayerisches Gesetz zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindergärten, anderen Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege und zur Änderung anderer Gesetze - Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz und Änderungsgesetz", abgekürzt BayKiBiG.

Mit dem neuen Gesetz wurde ein ganz neues System der Buchung und Bezuschussung der Einrichtungen eingeführt. 

  • Für die Erziehungsberechtigen bedeutet das neue Gesetz: Sie müssen konkrete Betreuungsstunden für ihr Kind buchen. Und jede Einrichtung muss den Erziehungsberechtigten ein in Stundenzahl differenziertes Angebot machen. 

 

  • Für die Kindergärten und ihre Träger bedeutet das BayKiBiG: Es werden nicht mehr wie früher die genehmigten Kindergartengruppen bezuschusst. Stattdessen werden die von den Eltern gebuchten Wochenstunden für die Bezuschussung durch Staat und Kommune zugrundegelegt. 
    Dabei gibt es verschiedene Differenzierungen. Kindergartengruppen wie früher  (es konnten in eine Gruppe 25 Kinder aufgenommen werden, zudem gab es 3 Notplätze pro Gruppe) gibt es nicht mehr.  

 

  • Für einen Kindergarten von der Größe des Obbacher Kindergartens ergeben sich weitreichende Konsequenzen. Früher hatte es für die Finanzierung keine überragende Bedeutung, ob nun 34, 42 oder 50 Kinder angemeldet waren. Weil bei unserem Kindergarten 2 Gruppen anerkannt waren, fehlten uns bei beispielsweise 34 Kindern  "nur" die auf 50 Kinder fehlenden 16 Elternbeiträge. Im neuen System fehlt bei Nichtauslastung auch der hohe staatliche und kommunale Zuschussbetrag. 

 

  • Für die Beschäftigung des pädagogischen Personals hat weitreichende Folgen. Durch eine entsprechende Zahl von Buchungsstunden können die Eltern zwar einiges ausgleichen. Trotzdem fehlt (im Vergleich zu früher) ein hoher  Betrag. Derzeit können nur 92 Wochenstunden  Wochenstunden finanziert werden. Vor Jahren waren es noch 160 Wochenstunden. 

 

  • Je mehr Kinder den Kindergarten besuchen und je mehr Stunden die Eltern für ihre Kinder buchen, desto mehr Personalstunden sind finanzierbar. 
    An den Buchungsstunden hängt damit in einem direkten Zusammenhang die Vielfalt der Angebote, die ein Kindergarten den Kindern und Eltern machen kann. Jede zusätzliche Buchungsstunde macht unseren Kindergarten stark - und entlastet oftmals die Eltern! 
      

 

Buchungsstunden und Elternbeiträge 



   

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